Heutige Bezeichnung: „Mehrschichtparkett“. Normativ in SN EN 13489 erfasst und im Jahr 1941 erstmalig gefertigt. Besteht aus einem auch mehrlagigen Träger mit mind. 4mm Echtholz-Nutzschicht. Mehrfach renovierbar und durch gefräste Nut-/Federverbindung im Trägermaterial auch geeignet für die „schwimmende“ Verlegung auf einer Unterlage. Mehrschichtparkett wird mit werksseitigem Oberflächenschutz geliefert (daher der Begriff „Fertigparkett“).
Preiswerte Alternative zum Mosaikparkett, fällt unter „Industrieparkett“ und hält jedoch hoher mechanischer Abnutzung stand. Normativ erfasst in SN EN 14761. Geliefert wird H. als vorgefertigte Verlegeeinheit aus rohem, geschnittenem Massivholz mit ebenen Schmalseiten. Diese Parkettart muss immer verklebt verlegt und anschließend geschliffen und versiegelt/geölt werden. Das Erscheinungsbild wird in den Sortierklassen Kreis [O], Dreieck [∆], oder Quadrat [□] oder als „freie Klasse“ vorgegeben.
Hervorgegangen aus der „Laminat-Ära“ ist es heute eine Trivialbezeichnung vornehmlich für Mehrschichtparkett sowie schwimmend verlegbare Formen eines Parketts ohne die (früher übliche) Seitenverleimung mit dem Nachbarelement. Vorteilhaft ist die einfache und schnelle Verlegung sowie die sofortige Nutzung nach der Verlegeabschluss.
Eine der hochwertigsten Formen des Parketts. Hierbei handelt es sich um durchgängige massive Holzschichten. Massivparkett wird meist mit dem Untergrund verklebt. Nur bei einigen Dielenherstellern halten verdeckt eingesetzte Bügelkonstruktionen u.ä. die dann schwimmend verlegte Parkettebene fugenfrei zusammen. Die Verlegung oberhalb einer Warmwasser-Fußbodenheizung ist (außer bei Massivdielen) problemlos möglich.
U.a. die Holzarten und Muster werden in SN EN 13488 beschrieben. Mosaikparkett ist bereits seit 1926 bekannt und wird heute als vorgefertigte rohe Verlegeeinheiten in Würfelform und in ca. 8mm Dicke auf netzförmigem Träger geliefert, vor Ort geschliffen, gespachtelt und versiegelt/geölt. Es muss immer eine Verklebung zum Verlegeuntergrund erfolgen. Die Verlegung setzt hohe Anforderungen an die Ebenheit des Untergrundes.
Normativ erfasst in SN EN 13226 besteht Stabparkett aus einzelnen (massiven) Parkettstäben wird Stabparkett in Dicken von 22mm bis 24mm hergestellt und mit gefrästen Seitennuten ausgeliefert. Vor Ort mit einer Einlegefeder versehen wird das Parkett auf dem Verlegeuntergrund verklebt, anschließend abgestuft mehrfach geschliffen, Fugen verspachtelt und versiegelt/geölt.
Entstand in den 1970-er Jahren in der Schweiz, ist zwischen Massivparkett und Mehrschichtparkett einzuordnen und wie alle anderen Parkettarten (außer Massivdielen) für die Verlegung auf Fußbodenheizungen geeignet. Mit ≥4mm dicker Holz-Nutzschicht, werksseitig auf einer Trägereinheit (z.B. Mehrschichtplatte) verleimt und in ca. 10mm Dicke in Dielenform mit Nut und Feder als Klick-Variante erhältlich. Die schwimmende Verlegung wie auch die flächige Verklebung ist möglich.
1947 erstmalig patentiert fällt das Mehrschichtparkett unter diesen Begriff. Eine Massivholz-Nutzschicht ≥4mm wird werksseitig auf einer Trägerschicht verleimt und rückseitig mit einem Gegenzug ausgestattet, der die Dimensionsstabilität des Parkettelements günstig beeinflusst. Angeboten in Dielenform werden die Parkettelemente werksseitig mit Nut und Feder als Klick-Variante ausgerüstet. Die Verlegung erfolgt entweder schwimmend oder als flächige Verklebung.
Bereits seit dem 13. Jahrhundert im heutigen Europa bekannt. Bezug für den Begriff ist das längliche (Dielen)Format. Der Begriff hat sich zwischenzeitlich gewandelt, heute versteht man darunter den dielenförmigen Charakter von Bodenelementen, somit auch Dielen mit nur 0,2mm dickem Holzfurnier. Die Landhausdielenoptik wirkt durch das Fehlen von Stäben optisch besonders edel und atmosphärisch durch eine räumliche Streckung.
Triviale Bezeichnung von Hochkantlamellenparkett und Holzpflasterparkett nach ISO 5327. Einsatz in Werkstätten Bezeichnung GE, auf repräsentativen Flächen als RE und für Werkstätten als WE. Eine höhere Estrichfestigkeit (CT-C35-F5, CA-C35-F5 oder IC-10) ist erforderlich. RE und WE erfordern einen Oberflächenschutz. Warmwasser-Fußbodenheizung ist bei Hochkantlamellen möglich, bei Holzpflaster ist Vorsicht geboten! Eine feste Verklebung ist bei diesen Parkettarten zwingend notwendig.